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Ältestenrat

Was ist der Ältestenrat?

Der Ältestenrat ist das interne Schlichtungs- und Kontrollgremium der Studierendenschaft.

Er berät die anderen Organe der Studierendenschaft über die Auslegung der Satzung und Ordnungen der Studierendenschaft. Dabei steht er auch dem Vorstand bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Parlamentssitzungen bei und entscheidet in strittigen Fällen. Er entscheidet in seinen Angelegenheiten selbst und wird darüber hinaus nur auf Antrag tätig.

Er prüft die Wahlen zum Studierendenparlament und alle die Studierendenschaft betreffenden Wahlen. Auch dies unternimmt der Rat nur auf Auftrag einer betroffenen Person.

Wie setzt sich der Ältestenrat zusammen?

Der Ältestenrat setzt sich aus 7 Mitgliedern der Studierendenschaft sowie Ersatzmitgliedern zusammen, die in der studentischen Selbstverwaltung mindestens ein Jahr ein Amt inne gehabt haben. Die Sitzverteilung erfolgt aufgrund der Stimmen der StuPa-Wahl.

Wie wird der Ältestenrat gewählt?

Der Ältestenrat wird vom Parlament in seiner ersten ordentlichen Sitzung des Sommersemesters gewählt.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen zum Ältestenrat kann das Kapitel IV der Satzung der Studierendenschaft ans Herz gelegt werden.

Die Mitglieder

Mitglieder des 70. Ältestenrates (2024/2025) – Wahl vom 24.04.24 und Nachwahl vom 22.05.24 durch das 69. Studierendenparlament:

***Die Ersatzmitglieder sind keine ständigen Stellvertretungen, sondern rücken bei Ausscheiden des Hauptmitglieds nach.***

Beschlüsse des Ältestenrats

Beschlüsse des 70. Ältestenrats: